Allgemeine Geschäftsbedingungen der sax3d.com gmbhStand: 13.07.2004 1. Allgemeine BestimmungenAlle Vereinbarungen und etwaige Abänderungen der im nachfolgenden aufgeführten Bedingungen sind für die sax3d.com gmbh ("Verkäufer") nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer in Schriftform bestätigt worden sind. 2. Technische Angaben und DokumenteTechnische Details und Einzelheiten in Wort, Zahl oder Bild, z.B. in Bezug auf Gewicht, Abmessungen, Druck, Temperatur und andere Leistungsangaben in den Broschüren, Zeichnungen, Preislisten und Veröffentlichungen des Verkäufers sind Schätzwerte, es sei denn, diese Werte wurden ausdrücklich als verbindlich ausgewiesen. Einzelheiten von technischen Beschreibungen und / oder andere Bestandteile können nicht als vertragsmäßige Eigenschaft betrachtet werden. Eine vertragsgemäße Eigenschaft ergibt sich nur aus einer ausdrücklichen Erklärung des Verkäufers. 3. LiefertermineDer Verkäufer hat sich nach besten Kräften zu bemühen, die vereinbarten Lieferfristen und -daten einzuhalten. Diese Lieferfristen und -daten sind aber stets unverbindlich. Schadenersatzansprüche des Käufers für verzögerte Lieferung sowie Inverzugsetzung, Verzugsstrafen und andere Schadenersatzansprüche sind vertraglich ausgeschlossen. Lieferfristüberschreitung ermächtigt den Käufer erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten. Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen berechtigen uns, die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ereignisse höherer Gewalt, zu denen auch Betriebsstörungen gehören, berechtigen den Verkäufer, eingegangene Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zu verschieben oder aufzuheben. 4. Gefahrenübergang, TransportDie Gefahr des Verlusts und / oder der Beschädigung der Güter geht bei deren Übergabe an den Frachtführer des Spediteurs auf den Käufer über, spätestens jedoch, wenn die Güter das Werk verlassen haben. 5. MängelrügenVorbehaltlich folgender Bestimmungen leistet der Verkäufer eine Garantie für seine Lieferungen, einschließlich des Nicht-Vorhandenseins garantierter Eigenschaften. 6. Preis, Zahlung, SicherheitDie Preise beinhalten nicht die Frachtkosten, Versicherungsprämien, ausländische Steuern sowie andere zusätzliche Kosten (z.B. Zoll, unvorhergesehene Ausgaben beim Zoll, Inspektionskosten). Die Zahlungen sind in EURO auszuführen. Zahlungsziel nach konkreter Vereinbarung. 7. SchadenersatzansprücheDie Haftung des Verkäufers wird ausschließlich durch die Bestimmungen der vorstehenden Klauseln geregelt. Jegliche andere Ansprüche, die darin nicht ausdrücklich festgelegt wurden, sind ausgeschlossen, insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn, nicht vorhersehbare Schäden oder Mangelfolgeschäden. 8. EigentumsvorbehaltAlle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen das Eigentum des Verkäufers. Bei Verbindung mit fremden Sachen erwirbt der Verkäufer das Miteigentum gem. §§ 947, 948 BGB. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware, gleichgültig ob unverarbeitet oder verbunden, nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt er hiermit an den Verkäufer ab. Der Käufer ist jedoch jederzeit berechtigt, Rückübertragung in dem Umfang zu verlangen, in dem der Wert der abgetretenen Forderungen den Anteil der von dem Verkäufer gelieferten Waren in der veräußerten Sache übersteigt. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann noch bestehen, wenn Forderungen aus der Weiterveräußerung in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Für diesen Fall tritt der Käufer dem Verkäufer die Ansprüche aus dem Kontokorrent ab. Zugriffe Dritter auf die unter dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Waren oder auf die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen hat der Käufer sofort abzuwehren und dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Eine Abtretung der gegen den Verkäufer gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Falls die Eigentumsvorbehalte oder die oben dargelegte Übertragung gemäß den Gesetzen des Landes, in dem sich die Güter befinden, gegenstandslos sind, so werden jene Sicherheiten als vereinbart betrachtet, die in dem jeweiligen Land als Eigentumsvorbehalt und der Übertragung entsprechen. Falls der Käufer Vorkehrungen treffen muss, damit diese Sicherheiten gültig werden, so hat er alle zur Erlangung und Erhaltung dieser Sicherheiten erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen. 9. Erfüllungsort, RechtsstreitErfüllungsort für die Lieferungen des Verkäufers ist der Ort, an dem sich die Lieferungen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs befanden. 10. SonstigesSollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die anderen Bestimmungen gültig. Die ungültige Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die sich so nah wie möglich an die Bedeutung der ungültigen anlehnt. |
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